Rechtsprechung
   BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8572
BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12 (https://dejure.org/2013,8572)
BPatG, Entscheidung vom 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12 (https://dejure.org/2013,8572)
BPatG, Entscheidung vom 23. April 2013 - 25 W (pat) 62/12 (https://dejure.org/2013,8572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Macchiato" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "Macchiato" hinsichtlich der Eintrgung für Waren der Klassen 2, 3 und 19

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Macchiato" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bista.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für Macchiato abgelehnt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30, 31 - Chiemsee; EUGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 30, 31 - Chiemsee; EUGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 35 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
  • BPatG, 09.11.2017 - 30 W (pat) 17/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wohlfühlfarbe" - keine Unterscheidungskraft

    Soweit die Anmelderin in Klasse 2 ferner " Naturharze im Rohzustand " beansprucht, stellen diese im Bereich von Lacken und (Öl-)Farben einen üblichen Inhaltsstoff dar, der auch als Zusatz im Malereibedarf in Betracht kommt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

    Mithin ist auch für diese Waren ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem die Unterscheidungskraft ausschließenden engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Ausgehend hiervon ist die Bezeichnung geeignet, auch insoweit Merkmale der Textilwaren, nämlich den Farbton des Stoffes zu beschreiben (vgl. zu Farbangaben BPatG, Beschluss vom 25 W (pat) 62/12 - Macchiato; 27 W (pat) 568/10 - ALMOND).
  • BPatG, 08.11.2018 - 30 W (pat) 11/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Streifenfrei-Weiss" - fehlende Unterscheidungskraft

    Soweit die Anmelderin in Klasse 2 ferner "Naturharze im Rohzustand" beansprucht, stellen diese im Bereich von Lacken und (Öl-)Farben einen üblichen Inhaltsstoff dar, der auch als Zusatz im Malereibedarf in Betracht kommt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

    Mithin ist auch für diese Waren ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem die Unterscheidungskraft ausschließenden engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

  • BPatG, 23.01.2020 - 30 W (pat) 52/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "EPS PRIME" - Unterscheidungskraft -

    Soweit die Anmelderin in Klasse 2 ferner "Verdünnungsmittel für sämtliche vorgenannten Waren" - dies betrifft die beschwerdegegenständlichen Waren "Anstrichmittel; Farben; Firnisse; Lacke; ..Färbemittel" - beansprucht, stellen diese im Bereich von Lacken und Farben einen üblichen Inhaltsstoff dar (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

    Mithin ist auch für diese Waren ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der zu einem die Unterscheidungskraft ausschließenden engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 49/17
    Soweit die Anmelderin in Klasse 2 ferner "Verdünnungsmittel für sämtliche vorgenannten Waren" - dies bezieht sich auf die Waren "Anstrichmittel; Farben; Firnisse; Lacke; Grundierungsmittel als Anstrichfarbe; Färbemittel" - sowie "Naturharze im Rohzustand" beansprucht, stellen diese im Bereich von Lacken und (Öl-)Farben einen üblichen Inhaltsstoff dar, der auch als Zusatz im Malereibedarf in Betracht kommt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

    Mithin ist auch für diese Waren ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem die Unterscheidungskraft ausschließenden engen beschreibenden Bezug führt (BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).

  • BPatG, 05.12.2019 - 30 W (pat) 21/17
    Mithin ist hier ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (vgl. BPatG, Beschl. v. 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).
  • BPatG, 05.12.2019 - 30 W (pat) 19/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Smooth" - fehlende Unterscheidungskraft

    Insoweit beschreibt Smooth möglicherweise nicht unmittelbar Merkmale und Eigenschaften dieser Waren; es besteht jedoch auf jeden Fall ein enger beschreibender Bezug (vgl. BPatG, Beschl. v. 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato), so dass Endverbraucher wie auch die vorliegend in erster Linie angesprochenen Fachverkehrskreise sowie fachlich interessierte Laien (Heimwerker) Smooth in Zusammenhang mit diesen Waren nicht als betriebliches Unterscheidungsmittel verstehen werden.
  • BPatG, 10.01.2019 - 30 W (pat) 25/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Soft" - fehlende Unterscheidungskraft

    Mithin ist hier ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).
  • BPatG, 19.07.2018 - 30 W (pat) 18/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "...für Farbverliebte" - keine Unterscheidungskraft

    Somit ist hier ein enger funktionaler Zusammenhang gegeben, der insoweit zu einem engen beschreibenden Bezug des angemeldeten Zeichens führt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).
  • BPatG, 19.03.2020 - 30 W (pat) 13/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Was Wände sich wünschen" - Unterscheidungskraft -

    Soweit die Anmelderin in Klasse 2 ferner "Verdünnungsmittel für sämtliche vorgenannten Waren" sowie "Naturharze im Rohzustand" beansprucht, stellen diese im Bereich von Lacken und (OÌ?l-)Farben einen üblichen Inhaltsstoff dar, der auch als Zusatz im Malereibedarf in Betracht kommt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 23. April 2013, 25 W (pat) 62/12 - Macchiato).
  • BPatG, 19.03.2020 - 30 W (pat) 12/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Was Wände begehren" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 19.03.2020 - 30 W (pat) 15/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Was die Wand begehrt" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 18.10.2018 - 30 W (pat) 23/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Safran" - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 19.03.2020 - 30 W (pat) 14/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Was Wände lieben" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 06.12.2018 - 30 W (pat) 38/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Architects' Select" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 38/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Softfeel" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.09.2019 - 30 W (pat) 32/17
  • BPatG, 11.04.2019 - 30 W (pat) 31/17
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 21/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Perfect Colours" - Unterscheidungskraft -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht